Uni Siegen nimmt EGV weiterhin in Anspruch

Auch nach Aufforderung des Studierendenparlaments und einer Demonstration vor der Siegener Zeitung wird die Universität Siegen den Campus EGV nutzen, solange Bedarf an den Flächen besteht.

Der Bericht aus dem Radius 92.1 Logbuch zum Nachhören:


Nach einer Veranstaltung des “Netzwerks Bibel und Bekenntnis” in den Räumlichkeiten des Evangelischen Gemeinschaftsverbands EGV am 16.11. war es zu Beschwerden seitens des StuPas und des AStAs gekommen. So sollen sich die Redner homophob geäußert haben. Homosexualität soll unter anderem als “Christenpest” bezeichnet worden sein. Auch sogenannte Therapiemethoden zur angeblichen Heilung von Homosexualität, die jetzt verboten werden sollen, waren ein Thema. Redner erklärten, dass sie dieses Verbot für falsch hielten.


Da die Räumlichkeiten in der Siegener Innenstadt von der Universität angemietet sind, forderte das StuPa die Uni dazu auf, nach Alternativen zu suchen (Radius 92.1 berichtete).
In einer Stellungnahme gegenüber Radius 92.1 teilte die Universität mit:

[…] Die Tatsache, dass die Universität Siegen als Mieterin die Räume des EGV nutzt, bedeutet jedoch zu keinem Zeitpunkt, dass sie auch die Inhalte des EGV oder anderer NutzerInnen dieser Räumlichkeiten teilt. Weltoffenheit und Toleranz zählen zu den Grundwerten der Universität. Homophobie ist mit diesen nicht vereinbar, die Universität steht traditionell für Vielfalt und nimmt diese Position in der Gesellschaft ein. Homophobe Äußerungen verurteilt die Universität ausdrücklich. […] Die Universität wird das Mietverhältnis beenden, wenn kein Bedarf an den Flächen mehr besteht. […]

Stellungnahme der Universität Siegen

Die Uni Siegen nutzt die Räumlichkeiten seit Oktober 2016 übergangsweise, bis das Hörsaal- und Seminarzentrum am Campus Unteres Schloss fertig gestellt ist.

Bei der StuPa-Sitzung vom 21.11. war unter anderem die Rede davon, dass in Verträgen mit dem EGV festgehalten sei, dass die Uni Werbematerialien des EGVs während den universitären Veranstaltungen nicht entfernen dürfe. Hierzu teilt die Uni auf Anfrage mit, dass diese Information falsch sei und der Mietvertrag keine Regelungen bezüglich Werbematerialien enthalte.


Die Demonstration am Mittwoch, den 27.11., wurde als Reaktion auf die Art der Berichterstattung in der Siegener Zeitung über eben diese Veranstaltung des “Netzwerks Bibel und Bekenntnis” organisiert.


(Ergänzung vom 01.12., 14:20 Uhr)
Sollte eine weitere Nutzung nicht zu umgehen sein, sollten die Verträge dahingehend abgeändert werden, dass Werbematerialien während den Veranstltungen entfernt werden sollten, so das StuPa.
Diese Information war bisher im Audio, allerdings nicht im Artikel nachzulesen.
Genauere Infos hier:

Die komplette Resolution des Studierendenparlaments auf der Seite des AStAs der Uni Siegen zum Nachlesen

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