Europäischer Datenschutztag 28.01.2019


Der 28. Januar 1981 war nicht nur “Super Trouper” von ABBA auf Platz 1 der deutschen Single-Charts, es war auch ein “super” Tag für alle Menschen, die sich mit Datenschutz beschäftigen. Am 28. Januar 1981 wurde die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet wurde. Und genau deswegen ist der 28.01. europäischer Datenschutztag. Datenschutz mag für mache vielleicht etwas langweilig klingen, aber er geht uns alle an: Denn beim Datenschutz geht’s um den Schutz von Persönlichkeitsrechten.

Der Datenschutztag 2019 wurde auch hier in Siegen “gefeiert”, im Hackspace mit Vortragen.

Letztes Jahr kam bekanntermaßen die neue Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Die hat unter anderem neu geregelt, was wie in die Datenschutzerklärung rein muss. Das hat auf der Seite von vielen Betreibern erst mal dazu geführt, dass große Angst ausgebrochen ist vor Bußgeldzahlungen, sagt Jochen Selzer vom Chaos Computer Club. Er hält für fraglich, ob die Datenschutzerklärungen, die wir momentan so auf den Webseiten sehen, wirklich das sind, was sich der Gesetzgeber erhofft hat. Denn momentan seien diese zu unverständlich und zu lange – und häufig online generiert worden.

Seit der DSGVO bekommt man auf Webseiten ja nicht nur nervige aufploppende Werbung von den Single Frauen und Männern in Siegen und Umgebung, sondern auch aufploppende Banner a la “Wir verwenden Cookies blabla Stimme zu!”. Selzer hält die Möglichkeit, nur wählen zu können, ob man zustimmt, oder die Seite nicht nutzt, für problematisch.

Beim Datenschutz geht’s auch immer wieder um personenbezogene Daten. 

Aber was sind überhaupt personenbezogene Daten? Sebastian Zimmermann, Datenschutzbeauftragter der Uni, war bei der Veranstaltung dabei und erklärt, dass das alle Daten sind, die entweder direkt oder indirekt darauf schließen lassen, welcher Person sie zuzuordnen sind. Da zählt dann zum Beispiel auch die IP-Adresse dazu.

Neu kam letztes Jahr in der Datenschutzgrundverordnung die Rechenschaftspflicht dazu. Wie Zimmermann erklärt, bedeutet diese für die Seitenbetreiber, dass sie nachweisen können müssen, dass sie ordnungsgemäß mit den erhobenen Daten umgehen. Früher war das Gegenteil der Fall: Da musste den Unternehmen nachgewiesen werden, wenn sie einen Fehler im Datenschutz gemacht haben.

Besonders interessant für Nutzer ist die detaillierte Informationspflicht. Zu welchen Zwecken und mit welcher Rechtsgrundlage die Daten eines Nutzers verarbeitet werden, kann jeder selbst anfordern, mit einem Auskunftsersuchen.

Das geht zum Beispiel auf datenschmutz.de oder auskunftsersuchen.net.

Am Valentinstag, 14.02. wird der Chaos Siegen e.V. offiziell gegründet. Wenn ihr euch auch für Technik, Wissenschaft, Basteln und Hacken interessiert, dann geht da doch mal hin. Mehr Infos auf hasi.it.

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