Zukunft des Semestertickets – Jetzt seid ihr gefragt

Bis zum 27. Juni könnt ihr über die Zukunft des Semestertickets abstimmen

Seit dem 13. Juni läuft an der Uni Siegen die Urabstimmung zur Zukunft des Deutschlandsemestertickets. Der Grund: eine Preiserhöhung um gut 18 Prozent. Das Studierendenparlament (StuPa) hat Ende Mai beschlossen, euch alle über zwei zentrale Fragen abstimmen zu lassen.

Zwei Fragen stehen zur Abstimmung

Die erste und wichtigste Frage lautet: Soll die Studierendenschaft den Semesterticket-Beitrag auf 208,80 Euro pro Semester erhöhen und damit Partner im studentischen Deutschlandticket bleiben?

Die zweite Frage ist etwas komplizierter und beschäftigt sich mit einer Änderung der Beitragsordnung. Konkret geht es darum, die Grenze für verpflichtende Urabstimmungen bei Preiserhöhungen von bisher fünf Prozent auf 20 Prozent anzuheben. Diese 5%-Regel stammt noch aus der Zeit des regionalen Semestertickets, als die Verkehrsgesellschaft Westfalen-Süd (VWGS) die Preise festlegte. Heute bestimmt die Verkehrsministerkonferenz über das Deutschlandticket die Preise – die Änderung würde mehr Flexibilität bei künftigen Preisanpassungen ermöglichen.

Zum Nachhören

In unserer Morningshow “Wecksi(e)gnal” am 13. Juni sprachen Moderator Paul Nitz und Redakteur Philipp Gröll über die Hintergründe der Urabstimmung und die Abstimmungsmodalitäten:

Ausschnitt aus dem Wecksi(e)gnal vom 13.06.2025 mit Paul Nitz & Philipp Gröll

Alternativen bei einer Ablehnung

Sollte sich eine Mehrheit gegen die Preiserhöhung aussprechen, stehen drei Optionen im Raum: die Rückkehr zum regionalen Semesterticket für etwa 140 Euro pro Semester (gültig nur in den Kreisen Siegen-Wittgenstein und Olpe), ein NRW-Ticket für insgesamt 211 Euro pro Semester oder die komplette Abschaffung des Semestertickets. Welche Alternative gewählt wird, entscheidet sich erst nach dem Ausgang der Urabstimmung.

So könnt ihr abstimmen

Erste Woche (13. bis 20. Juni):

  • AStA-Büro am Campus AR
  • Student Service Center in der Sandstraße

Zweite Woche (23. bis 27. Juni):

  • Zusätzlich an allen Wahlständen der StuPa- und Fachschaftsratswahlen

Briefwahl:

  • Unterlagen bis spätestens 23. Juni beantragen
  • Rücksendung bis 27. Juni

Bindende Wirkung ab 20 Prozent Wahlbeteiligung

Die Ergebnisse der Urabstimmung sind nur dann direkt bindend, wenn mindestens 20 Prozent aller Studierenden ihre Stimme abgeben und sich für eine Wahlmöglichkeit entscheiden. Falls das nicht klappt, gelten die Resultate als Empfehlung für das Studierendenparlament und den AStA.


Die Urabstimmung läuft noch bis zum 27. Juni 2025. Alle Informationen zu Abstimmungsorten und -zeiten findet Ihr auf der Website des AStA und den Social-Media-Kanälen.

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