Die geplante EU-Urheberrechtsreform sorgt für Diskussionen. Besonders strittig ist Artikel 13.
Die Internetplattformen müssten demnach dafür sorgen, dass ihre Nutzerinnen und Nutzer keine urheberrechtlich geschützte Materialien hochladen.
Anders als bislang würde es nicht mehr ausreichen, die widerrechtlichen Uploads im Nachhinein zu löschen – stattdessen sollen die Plattformen solche Uploads schon im Vorfeld verhindern.
Faktisch wird das durch sogenannte Uploadfilter geschehen, sagen Karsten “Tau” Hiekmann und Gerrit Großkopf vom Hackspace Siegen “HaSi” und Chaos Siegen. Eine künstliche Intelligenz durchsucht alle Inhalte vor dem Hochladen nach urheberrechtlich geschütztem Material. Doch das birgt Probleme, sagt Gerrit: Die Uploadfilter können nicht unterscheiden, ob Inhalte vielleicht auch nur als Zitat oder Satire hochgeladen werden. Dabei ist die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material zum Beispiel als Zitat eigentlich erlaubt.
Auch sei ein Problem, dass von dem Artikel alle Plattformen gleichermaßen betroffen sind. Kleinere Unternehmen könnten die Software für Uploadfilter bei größeren Unternehmen kaufen. Die Konsequenz: Große Unternehmen könnten noch größer werde, so zumindest eine verbreitete Befürchtung.
Ob es bessere Möglichkeiten gibt, erzählen Gerrit und Tau im Interview mit Radius 92.1 Moderator Patrick Berger.