700 Millionen Nutzende aus aller Welt alleine im Jahr 2018 – convert2mp3.net war eine Größe beim sogenannten “Streamripping”. Doch Musikfirmen haben den Dienst wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt.
Das Problem: Die Firmen und Künstler verdienen nur dann Geld, wenn jemand beispielsweise einen Song direkt bei YouTube anschaut. Wenn sich aber jemand ein YouTube Video herunter lädt und das dann anschaut, verdienen die Firmen und Künstler kein Geld mehr.
Streamripping gilt heute als die häufigste Form von Urheberrechtsverletzungen im digitalen Musikgeschäft. Doch sind YouTube-Downloader per se illegal? Darüber sprechen Patrick und Phil in MediazineFM.